Ab dem 1.1.2007 werden die durch einen Unfall auf dem Weg zwischen Arbeitsplatz und Wohnort entstandenen Kosten nicht mehr als Werbungskosten zusätzlich zur Entfernungspauschale anerkannt. Diese Änderung ist unabhängig von der Entfernung zum Arbeitsplatz (auch bei > 20km)
In der Entfernungspauschale sind alle Kosten erfasst, die durch die Wege zwischen Wohnort und Arbeitsplatz entstehen, dies gilt auch für Unterbringungskosten des Fahrzeugs während der Arbeitszeit sowie Reparaturkosten für Schäden, die auf der Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz aufgetreten sind.
Sofern Sie als Arbeitnehmer einen Firmenwagen nutzen und ein Fahrtenbuch führen, werden alle Kosten durch Unfälle den Gesamtkosten des Fahrzeugs zugewiesen, was allerdings auch eine Erhöhung der Kosten für die private Nutzung bedeutet.
Alles in allem ein weiterer gravierender Einschnitt, wenn man bedenkt, daß bisher bei betrieblich veranlassten Fahrten bei einem Unfall
als Werbungskosten erstattungsfähig waren, wird man zukünftig wohl auf diesen Kosten vollständig sitzenbleiben.


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