Die wichtigsten Änderungen für Unternehmer / Selbständige 2007 in einer kurzen Zusammenfassung:
Erhöhung der Umsatzsteuer
Zum 1.1.2007 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16% auf 19% erhöht.
Prüfen Sie laufende Verträge, beispielsweise bei Anzahlungen, Abschlägen oder Vorauszahlungen gilt der neue Steuersatz von 19% auch für Geschäfte aus 2006, sofern die Leistung oder Lieferung erst in 2007 erfolgt. Da ausschliesslich der Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung steuerlich relevant ist, spielen Rechnungs- und Zahlungsdatum keine Rolle!
Die Reichensteuer
Ab dem 1.1.2007 kommt die sog. Reichensteuer zum tragen, d.h. für Einkommen ab 250.000 EUR jährlich (500.000 EUR bei zusammen veranlagten Ehepartnern) werden zum bestehenden Einkommensteuer-Spitzensatz 3% addiert, d.h. eine Anhebung von 42% auf 45%. Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit) sind von dieser Regelung ausgenommen, dies wird über einen Entlastungsbetrag erreicht. Der Entlastungsbetrag soll allerdings mit Blick auf die nahende Unternehmenssteuerreform 2008 nur für das Jahr 2007 gelten.
Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen
Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen in Bezug auf die Umsatzsteuer (bisher: 100 Euro) ist auf 150 Euro angehoben worden.
Buchführungspflicht jetzt erst ab 500.000 Euro Umsatz / 30.000 Euro Gewinn
Für Umsätze, die nach dem 31.12.2006 getätigt werden, gelten neue Grenzen bezüglich der Buchführungspflicht. So können Betriebe mit einem Umsatz unter 500.000 Euro (vorher 350.000 Euro) und einem Gewinn bis zu 30.000 Euro zur einfacheren Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschuß Rechnung übergehen. Freiberufler sind weiterhin nicht buchführungspflichtig.
Häusliches Arbeitszimmer
Ein schwerer Schlag für viele Unternehmer und Selbständige, Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können nur noch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet. Wenn bereits ein externes Büro zu den Betriebsausgaben zählt, dürfte es in einigen Fällen schwer werden, daß zuständige Finanzamt davon zu überzeugen, daß das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit ist.
Weitere Gesetzesänderungen 2007 unter http://www.finanzberater-aktuell.de/allgemein/gesetzesanderungen-2007-uberblick.html


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