Laut einer aktuellen Information des Bundesministerium der Finanzen vom 4. Januar 2007 werden für das Kalenderjahr 2007 neue Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben / Sachentnahmen festgelegt. In der folgenden Tabelle sehen Sie die aktuellen Pauschbeträge für das Jahr 2007 unterteilt in Jahreswerte mit ermäßigten und vollem Steuersatz sowie zum Vergleich die Pauschbeträge, die in den Jahren 2004 bis 2006 Gültigkeit hatten.
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer (Alle Angaben in Euro)
| Gewerbezweig | ermäßigter Steuersatz | voller Steuersatz | insgesamt 2007 | insgesamt 2006 |
| Bäckerei | 776 | 394 | 1170 | 900 |
| Fleischerei | 616 | 923 | 1539 | 1.236 |
| Gast- und Speisewirtschaften | ||||
| a) mit Abgabe von kalten Speisen | 739 | 1108 | 1847 | 1.728 |
| b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen | 1022 | 1.822 | 2844 | 2.592 |
| Getränke, (Eh.) | 0 | 332 | 332 | 288 |
| Café und Konditorei | 788 | 677 | 1465 | 1248 |
| Milch, Milcherzeugisse, Fettwaren und Eier, (Eh.) | 468 | 62 | 529 | 492 |
| Nahrungs- und Genußmittel, (Eh.) | 1.071 | 517 | 1588 | 1.512 |
| Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, (Eh.) | 246 | 185 | 431 | 360 |
- Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.
- Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.
- Diese Regelung dient der Vereinfachung und läßt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit und Urlaub rechtfertigen keine €nderung der Pauschbeträge.
- Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).
- Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.
- Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen


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