Schufa – Löschung von Einträgen

03.Oktober 2006 @ 17:07 Allgemein

Einträge in der Schufa löschen lassen – Fristen und mehr

Laut Information der Schufa werden negative Informationen nach einer angemessenen Zeit gelöscht, dabei gelten folgende Fristen:

  • zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung über Versandkonten drei Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung über Auflösung
  • über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung
  • zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung
  • titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt
  • Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden bei der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Auch früher, falls die Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird.

Diese Informationen wurden dem FAQ der Schufa entnommen, in einigen Fällen ist es also möglich, eine vorzeitige Löschung (< 3 Jahre Frist) zu erreichen. Erfahrungsgemäss macht es Sinn, sich mit dem Schufa-Verbraucherservicezentrum in Verbindung zu setzen, die kennen sich besonders gut mit den Speicherfristen aus. Bei besonders negativen Einträgen wie beispielsweise den einer Verbraucherinsolvenz werden Sie an einem langjährigen (6 bzw. 9 Jahre oder länger) Eintrag wohl kaum vorbei kommen. Besonders tragisch ist auch ein abgelehnter Verbraucherinsolvenz-Antrag, dieser Vorgang wird 5 Jahre in der Schufa gespeichert. (Was ja grundsätzlich auch Sinn macht)

Trotzdem lohnt es sich, insbesondere bei kleineren Rechtsstreitigkeiten beispielsweise bei Handyverträgen oder ähnliches, sich mit dem Verbraucherservicezentrum der Schufa in Verbindung zu setzen.

-hr-


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    rss 1 Kommentar
    1. 19.Oktober 2006 | 02:27

      Kleiner Nachtrag:

      Die Schufa möchte in nächster Zeit neben einer reinen “Konditionenabfrage” ohne Beeinflussung des Scorings auch den Kleinschuldnern entgegen kommen. Dabei sollen Bagatellschulden unter 1000,- EUR, sofern sie innerhalb von einem Monat nach der Schufa-Meldung beglichen werden, ohne weitere Rückfrage gelöscht werden. Ein Schritt in die richtige Richtung, denke ich, denn es kann schliesslich passieren, daß eine offene Rechnung nebst anschliessender Mahnung beispielsweise bei einem Versandhandel schlicht übersehen werden.

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