Abgeltungssteuer von 25% zum 1. Januar 2009
Die Experten der Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf den 31. Dezember 2008 als Stichtag für die geplante Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge geeinigt. Kursgewinne aus Geschäften, deren Spekulationsfrist vor dem 1.1.2009 abläuft, bleiben nach dem aktuellen Arbeitspapier auch danach weiterhin steuerfrei.
Für alle Wertpapiergeschäfte ab dem 1.1.2009 soll dann eine pauschale Abgeltungssteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gelten, unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz!
Anwendung findet die Abgeltungssteuer z.B. bei Zinserträgen, Kapitalerträgen aus Fonds, Zertifikaten sowie bei Dividenden.
Wie wird die Abgeltungssteuer erhoben?
Inländische Banken beispielsweise werden verpflichtet, den Steuerabzug bei bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen selber vorzunehmen und direkt an die Finanzverwaltung abzuführen. Mit diesem Steuerabzug ist die Einkommenssteuer für den Kunden vollständig abgegolten.
Wegfall der Spekulationsfrist / Halbeinkünfteverfahren
Schwer wiegt allerdings der Wegfall der Spekulationsfrist, d.h. unabhängig von der Haltedauer beispielsweise bei Aktien werden die Gewinne versteuert, bisher wurden noch Gewinne aus Wertpapiergeschäften versteuert, die innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) veräußert werden.
Auch das Halbeinkünfteverfahren (Nur auf die Hälfte der Erträge aus Kapitalgeschäften sind Steuern in Höhe des persönlichen Einkommensteuersatzes fällig) findet hier zukünftig keine Anwendung mehr.
Während für Gering- bzw. Normalverdiener (geringerer Einkommenssteuersatz) die alte Form der anrechenbaren Abzugsteuer günstiger war, ist die Abgeltungssteuer insbesondere für Gutverdiener mit einem sehr hohen Einkommenssteuersatz eine positive Neuerung.
Tiefschlag für Aktienfonds?
Die Abgeltungssteuer würde u.a. die Kapitalanlage Aktienfond zur Altersvorsorge wesentlich unattraktiver machen, immerhin müssten alle ausgeschütteten Gewinne mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert werden.
Bei Fonds, deren Gewinne reinvestiert werden, wird die Abgeltungssteuer erst bei der Auszahlung fällig – natürlich von den bis dahin erwirtschafteten Gewinnen nebst Zins und Zinseszins!
Bis Freitag (26.1.07) will das Finanzministerium einen Referentenentwurf zum aktuellen Arbeitspapiert vorstellen, man darf weiterhin gespannt sein.



Weiss jemand, wie die Abgeltungssteuer beim
Verkauf sog. “gebrauchter” Lebensversicherungen
künftig gehandhabt wird? (Abschluss der Police vor
1.1.2005, totale Laufzeit über 12 Jahre, gelaufene
Zeit im Zeitpunkt des Verkaufs unter 12 Jahren, bis heute ist der Verkauf steuerfrei).
Und wie steht’s beim “normalen” Ablauf? D.h. wird
die Abgeltungssteuer “rückwirkend” auch für Altpolicen (die nach 12 Jahren eigentlich steuerfrei sein sollten) angewendet?
mfg H. Huber-Schmalz